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Mitgliederversammlung 2004:
"ordentliche" Mitgliederversammlung 2004 war am 05.02.2004. Elmar
Schäfer und Peter Paul Wiemer kandidierten aus persönlichen Gründen
nicht erneut für den Vorstand.
Als neue Vorstandsmitglieder wurden Jochen "Jomu" Muffert und Ralf
"Künki" Künkenrenken in den Vorstand gewählt. Bettina Schulte und
Susanne Ulmke wurden wieder gewählt.
Finanzen:
Das Festival 2001 hatte ja ausnahmsweise einen kleinen Überschuss
von knapp 1100 € erwirtschaftet. Davon beansprucht leider das
Finanzamt 25% als "Körperschaftssteuer" für seine notleidende Kasse. (Das
ist so richtig toll motivierend für ehrenamtliche Kulturarbeit. Das under
the bridge Festival wird aus gutem Grunde von Sponsoren und auch
der Stadt Arnsberg finanziell und mit Sachmitteln unterstützt.
Kaum bleibt - selten genug - mal ein kleiner Überschuss, der einem planungstechnisch
mal ein ganz klein wenig den Rücken frei halten würde, schlägt
das
Finanzamt zu)
Da das Festival 2003 keinen finanziellen "Gewinn" brachte, Helferparty
und andere Kosten (Notar, Amtsgerichtsgebühren ...) aber auch
noch Geld kosteten, ist unser Kassenstand jetzt leider wieder annähernd
"null"
Gemeinnützigkeit:
Aus o.g. Gründen beschloss
die Mitgliederversammlung deswegen, für den "under the bridge
e.V." beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen (als gemeinnützig
anerkannter Verein hat man immerhin ein paar tausend Euro
Freibetrag, bevor Steuer fällig wird). Dieser Antrag wurde beim Finanzamt
Arnsberg mittlerweile gestellt.
Vorstand 2004 des under the bridge e.V.:
erster Vorsitzender: |
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Jochen Muffert |
Clemens-Auguststr. 45 |
59821 Arnsberg |
zweite Vorsitzende: |
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Bettina Schulte |
Auf´m Möhnert 34 |
59755 Arnsberg |
Schriftführerin: |
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Susanne Ulmke |
Vosswinkelerstr. 64 |
59757 Arnsberg |
Kassenwart: |
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Ralf Künkenrenken |
Sägemühle 2 |
59757 Arnsberg |
Das
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 05.02.2004
Mitgliederversammlung 2002:
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
am 13. Oktober 2002 wurde der alte Vorstand nach Vorlage der Kassenprüfung
einstimmig entlastet.
Da Christoph Deimel nicht erneut für den Vorstand kanditierte,
musste ein neuer erster Vorsitzender gewählt werden. Zur Wahl
stellt sich Elmar Schäfer zur Verfügung. Er wird einstimmig
in dieses Amt gewählt. Der Restvorstand, Bettina Schulte,
Susanne Ulmke und Peter Wiemer werden einstimmig in ihren Ämtern
bestätigt.
Vorstand 2002/2003 des under the bridge e.V.:
erster Vorsitzender: |
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Elmar Schäfer |
Ginsterweg 26 |
59821 Arnsberg |
zweite Vorsitzende: |
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Bettina Schulte |
Auf´m Möhnert 34 |
59755 Arnsberg |
Schriftführerin: |
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Susanne Ulmke |
Vosswinkelerstr. 64 |
59757 Arnsberg |
Kassenwart: |
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Peter Paul Wiemer |
Am Höllenberg 18 |
59757 Arnsberg |
Das
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 13.10.2002 |
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§ 1 Name und Sitz
-
Der Verein führt den
Namen - Under The Bridge e.V.
-
Vereinssitz ist Arnsberg-Neheim.
-
Der Verein ist in das Vereinsregister
Arnsberg unter dem Zeichen "VR-Nr. 886" eingetragen und führt
in seinem Namen den Zusatz e.V.
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Die vorliegende Satzung
des UNDER THE BRIDGE wurde am 24.01.99 erstmalig beschlossen
und mit Mitgliederversammlung vom 23.03.99 ergänzt.
§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist:
-
die Förderung
von Kultur in der hiesigen Region.
Ziel ist es, Menschen jeden Alters, insbesondere Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, Kultur erlebbar und begreifbar zu machen und sie zur Pflege
und Ausübung von Kultur sowie zur Gestaltung von eigener Kultur zu
ermutigen.
- die Förderung der Jugendbildungsarbeit
in der hiesigen Region.
Ziel ist insbesondere, demokratisches und kritisches Denken und Handeln unter
jungen Menschen zu fördern; autoritären, totalitären, nationalistischen
und rassistischen Tendenzen entgegenzuwirken; die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern voranzutreiben; die Kommunikation, Kooperation
und den Erfahrungsaustausch unter jungen Menschen sowie unter Jugendorganisationen
zu initiieren; organisatorische und kreative Fähigkeiten junger Menschen
zu fördern.
- Ziel ist insbesondere die Stärkung
der kulturellen und sozialen Ressourcen und Chancen des Sauerlandes
2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
-
die
Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z. B.
UNDER THE BRIDGE Festival).
-
die
Initiierung und Durchführung von Projekten, die geeignet
sind, den Vereinszweck zu fördern.
-
Beratung
von Personen und Organisationen bei der Durchführung
von kulturellen Veranstaltungen, Seminaren, Projekten usw.
-
Under The Bridge e.V. verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung § 51, insbesondere durch die Förderung
von Kultur, durch die Verfolgung von Zielen der Jugendförderung
sowie die Unterstützung der Regionalentwicklung
-
Der Verein ist selbstlos
tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke, er erstrebt keine Gewinne. Einnahmen dürfen nur
für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
-
Mitglied des Vereins kann
jede natürliche Person und jede juristische Person werden,
sofern sie die Vereinsziele unterstützt.
-
Der Erwerb der Mitgliedschaft
erfolgt mittels schriftlichem Aufnahmeantrag. Über den
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, bei Ablehnung
entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
-
Der Austritt kann jederzeit
erfolgen, er muß schriftlich erklärt werden. Die
Mitgliedschaft erlischt ferner durch Tod oder durch Auflösung
(juristische Person) des Mitgliedes.
-
Der Ausschluss eines
Mitgliedes kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit
beschlossen werden. Hierzu müssen schwerwiegende Gründe
vorlegen, z.B. kontinuierliche Missachtung und Behinderung
der Vereinsziele.
-
Es werden keine Mitgliedsbeiträge
erhoben. Die Förderung des Vereins durch die Mitglieder
besteht in der entgeldlosen Arbeitsleistung, die bei der Durchführung
kultureller Veranstaltungen erbracht werden.
-
Die Mittel des Vereins setzen
sich zusammen aus Mitgliederspenden, Geld- und Sachspenden sowie öffentlichen
Zuschüssen finanzieller oder organisatorischer Art bei Durchführung
des UNDER THE BRIDGE-Festivals.
-
Vorstand im Sinne des § 26
BGB sind der/die 1.Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die
Kassenwart/-wärtin und der/die Schriftführer/-in.
-
Vertretungsberechtigt
sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
-
Alle Vorstandsmitglieder
werden in freier und geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
-
Nach Ablauf der Amtsdauer
führen die Vorstandsmitglieder solange ihr Amt weiter,
bis eine ordnungsgemäße Neu- oder Wiederwahl erfolgt
ist.
§ 7 Mitgliederversammlung
-
Mitgliederversammlungen
erfolgen alle zwei Jahre (ordentlich) oder wenn es das Interesse
des Vereins erfordert.
-
Die Mitglieder sind unter
Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist
von mindestens zwei Wochen durch den Vorstand schriftlich einzuladen.
Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an
die letzte dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse des
Mitgliedes gerichtet ist.
-
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung
führt der/die 1. Vorsitzende, in seiner/ihrer Vertretung
der/die 2. Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein von der
Mitgliederversammlung zu wählendes Mitglied.
-
Zu Beginn der jeweiligen
Mitgliederversammlung ist mit einfacher Mehrheit eine Protokollführerin/ein
Protokollführer zu wählen.
Die Mitgliederversammlung
ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen
wurde, siehe hierzu § (2).
-
Auf der Mitgliederversammlung
kann jedes Mitglied mit gleichem Stimmrecht abstimmen. Stimmen
können nicht gebündelt oder übertragen werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst,
ausgenommen Satzungsänderungen, Vereinsauflösung
und Ausschluss eines Mitgliedes, sie bedürfen einer
2/3 Mehrheit. Bei Stimmengleichheit muß erneut abgestimmt
werden, falls dann erneut eine Stimmengleichheit eintritt,
entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden, in ihrer/seiner
Vertretung die des/der 2. Vorsitzenden.
-
Von der Mitgliederversammlung
ist ein Protokoll anzufertigen, welches von dem/der Protokollführer/in
und dem/der Versammlungsleiter/in zu beurkunden ist.
§ 8 Auflösung
des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Arnsberg
mit der Maßgabe, die Mittel zur Jugendförderung einzusetzen.
Die ergänzte Satzung
bestätigen mit Datum 23.09.1999:
Christoph Deimel |
Fresekenweg 5 |
59755 Arnsberg |
Bettina Schulte |
Auf´m Möhnert 34 |
59755 Arnsberg |
Nicole Henseleit |
Eschenstr. 1 |
59755 Arnsberg |
Peter Paul Wiemer |
Hermann-Löns-Str. 8a |
59469 Ense |
Susanne Ulmke |
Vosswinkelerstr. 64 |
59757 Arnsberg |
Thomas Wälter |
Vosswinkelerstr. 64 |
59757 Arnsberg |
Markus Wormsbach |
Wickederstr. 23 |
59469 Ense-Waltringen |
Frank Harke |
Auf´m Möhnert |
59755 Arnsberg |
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