under the bridge Festival 2003 under the bridge Festival 2003
   
Vorstand des under the bridge e.v.

Mitgliederversammlung 2004:

"ordentliche" Mitgliederversammlung 2004 war am 05.02.2004.
Elmar Schäfer und Peter Paul Wiemer kandidierten aus persönlichen Gründen nicht erneut für den Vorstand.
Als neue Vorstandsmitglieder wurden Jochen "Jomu" Muffert und Ralf "Künki" Künkenrenken in den Vorstand gewählt. Bettina Schulte und Susanne Ulmke wurden wieder gewählt.

Finanzen:

Das Festival 2001 hatte ja ausnahmsweise einen kleinen Überschuss von knapp 1100 € erwirtschaftet. Davon beansprucht leider das Finanzamt 25% als "Körperschaftssteuer" für seine notleidende Kasse. (Das ist so richtig toll motivierend für ehrenamtliche Kulturarbeit. Das under the bridge Festival wird aus gutem Grunde von Sponsoren und auch der Stadt Arnsberg finanziell und mit Sachmitteln unterstützt. Kaum bleibt - selten genug - mal ein kleiner Überschuss, der einem planungstechnisch mal ein ganz klein wenig den Rücken frei halten würde, schlägt das Finanzamt zu)
Da das Festival 2003 keinen finanziellen "Gewinn" brachte, Helferparty und andere Kosten (Notar, Amtsgerichtsgebühren ...) aber auch noch Geld kosteten, ist unser Kassenstand jetzt leider wieder annähernd "null"

Gemeinnützigkeit:

Aus o.g. Gründen beschloss die Mitgliederversammlung deswegen, für den "under the bridge e.V." beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen (als gemeinnützig anerkannter Verein hat man immerhin ein paar tausend Euro Freibetrag, bevor Steuer fällig wird). Dieser Antrag wurde beim Finanzamt Arnsberg mittlerweile gestellt.

Vorstand 2004 des under the bridge e.V.:

erster Vorsitzender:  
Jochen Muffert Clemens-Auguststr. 45 59821 Arnsberg
zweite Vorsitzende:  
Bettina Schulte Auf´m Möhnert 34 59755 Arnsberg
Schriftführerin:  
Susanne Ulmke Vosswinkelerstr. 64 59757 Arnsberg
Kassenwart:  
Ralf Künkenrenken Sägemühle 2 59757 Arnsberg

pdf-Dokument Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 05.02.2004

 

Mitgliederversammlung 2002:

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2002 wurde der alte Vorstand nach Vorlage der Kassenprüfung einstimmig entlastet.
Da Christoph Deimel nicht erneut für den Vorstand kanditierte, musste ein neuer erster Vorsitzender gewählt werden. Zur Wahl stellt sich Elmar Schäfer zur Verfügung. Er wird einstimmig in dieses Amt gewählt. Der Restvorstand, Bettina Schulte, Susanne Ulmke und Peter Wiemer werden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Vorstand 2002/2003 des under the bridge e.V.:

erster Vorsitzender:  
Elmar Schäfer Ginsterweg 26 59821 Arnsberg
zweite Vorsitzende:  
Bettina Schulte Auf´m Möhnert 34 59755 Arnsberg
Schriftführerin:  
Susanne Ulmke Vosswinkelerstr. 64 59757 Arnsberg
Kassenwart:  
Peter Paul Wiemer Am Höllenberg 18 59757 Arnsberg

pdf-Dokument Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 13.10.2002


Satzung des under the bridge e.v.

§ 1 Name und Sitz
  • Der Verein führt den Namen - Under The Bridge e.V.
  • Vereinssitz ist Arnsberg-Neheim.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister Arnsberg unter dem Zeichen "VR-Nr. 886" eingetragen und führt in seinem Namen den Zusatz e.V.
  • Die vorliegende Satzung des UNDER THE BRIDGE wurde am 24.01.99 erstmalig beschlossen und mit Mitgliederversammlung vom 23.03.99 ergänzt.

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist:

  • die Förderung von Kultur in der hiesigen Region.
    Ziel ist es, Menschen jeden Alters, insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Kultur erlebbar und begreifbar zu machen und sie zur Pflege und Ausübung von Kultur sowie zur Gestaltung von eigener Kultur zu ermutigen.
  • die Förderung der Jugendbildungsarbeit in der hiesigen Region.
    Ziel ist insbesondere, demokratisches und kritisches Denken und Handeln unter jungen Menschen zu fördern; autoritären, totalitären, nationalistischen und rassistischen Tenden­zen entgegenzuwirken; die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzutreiben; die Kommunikation, Kooperation und den Erfahrungsaustausch unter jungen Menschen sowie unter Jugendorganisationen zu initiieren; organisatorische und kreative Fähigkeiten junger Menschen zu fördern.
  • Ziel ist insbesondere die Stärkung der kulturellen und sozialen Ressourcen und Chancen des Sauerlandes
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  • die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z. B. UNDER THE BRIDGE Festival).
  • die Initiierung und Durchführung von Projekten, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern.
  • Beratung von Personen und Organisationen bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Seminaren, Projekten usw.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Under The Bridge e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung § 51, insbesondere durch die Förderung von Kultur, durch die Verfolgung von Zielen der Jugendförderung sowie die Unterstützung der Regionalentwicklung
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, er erstrebt keine Gewinne. Einnahmen dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, sofern sie die Vereinsziele unterstützt.
  • Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt mittels schriftlichem Aufnahmeantrag. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, bei Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
  • Der Austritt kann jederzeit erfolgen, er muß schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt ferner durch Tod oder durch Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes.
  • Der Ausschluss eines Mitgliedes kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Hierzu müssen schwerwiegende Gründe vorlegen, z.B. kontinuierliche Missachtung und Behinderung der Vereinsziele.

§ 5 Beiträge

  • Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Förderung des Vereins durch die Mitglieder besteht in der entgeldlosen Arbeitsleistung, die bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen erbracht werden.
  • Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliederspenden, Geld- und Sachspenden sowie öffentlichen Zuschüssen finanzieller oder organisatorischer Art bei Durchführung des UNDER THE BRIDGE-Festivals.

§ 6 Vorstand

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1.Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassenwart/-wärtin und der/die Schriftführer/-in.
  • Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  • Alle Vorstandsmitglieder werden in freier und geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  • Nach Ablauf der Amtsdauer führen die Vorstandsmitglieder solange ihr Amt weiter, bis eine ordnungsgemäße Neu- oder Wiederwahl erfolgt ist.

§ 7 Mitgliederversammlung

  • Mitgliederversammlungen erfolgen alle zwei Jahre (ordentlich) oder wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
  • Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch den Vorstand schriftlich einzuladen. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse des Mitgliedes gerichtet ist.
  • Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die 1. Vorsitzende, in seiner/ihrer Vertretung der/die 2. Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein von der Mitgliederversammlung zu wählendes Mitglied.
  • Zu Beginn der jeweiligen Mitgliederversammlung ist mit einfacher Mehrheit eine Protokollführerin/ein Protokollführer zu wählen.
    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde, siehe hierzu § (2).
  • Auf der Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied mit gleichem Stimmrecht abstimmen. Stimmen können nicht gebündelt oder übertragen werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, ausgenommen Satzungsänderungen, Vereinsauflösung und Ausschluss eines Mitgliedes, sie bedürfen einer 2/3 Mehrheit. Bei Stimmengleichheit muß erneut abgestimmt werden, falls dann erneut eine Stimmengleichheit eintritt, entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden, in ihrer/seiner Vertretung die des/der 2. Vorsitzenden.
  • Von der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches von dem/der Protokollführer/in und dem/der Versammlungsleiter/in zu beurkunden ist.

§ 8 Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Arnsberg mit der Maßgabe, die Mittel zur Jugendförderung einzusetzen.

Die ergänzte Satzung bestätigen mit Datum 23.09.1999:

Christoph Deimel Fresekenweg 5 59755 Arnsberg
Bettina Schulte Auf´m Möhnert 34 59755 Arnsberg
Nicole Henseleit Eschenstr. 1 59755 Arnsberg
Peter Paul Wiemer Hermann-Löns-Str. 8a 59469 Ense
Susanne Ulmke Vosswinkelerstr. 64 59757 Arnsberg
Thomas Wälter Vosswinkelerstr. 64 59757 Arnsberg
Markus Wormsbach Wickederstr. 23 59469 Ense-Waltringen
Frank Harke Auf´m Möhnert 59755 Arnsberg
Das Festival
Programm 2003
Festival-Vergangenheit
Sponsoren
Gästebuch
Tickets
Kontakt
Links
Wegbeschreibung

© 1994 - 2004: under the bridge e.V. webmaster@under-the-bridge.de website by thomas